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Einzelheiten zu den Produkten

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Niederspannungs-Schutz-Geräte
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Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110

Markenbezeichnung: Yokogawa
Modellnummer: Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeu
MOQ: 1
Preis: Verhandlungsfähig
Einzelheiten
Herkunftsort:
USA
Verpackung Informationen:
Neue Originalbox
Hervorheben:

Differentialdrucktransmitter der Serie Yokogawa EJA110

,

EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdruckübertrager

,

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdruckübertrager

Beschreibung des Produkts

YOKOGAWA Yokogawa Drucktransmitter/EJA110A-DLS4A-92DA Yokogawa Differential


Drucktransmitter



Im Kern bietet der Differenzdrucktransmitter von Yokogawa mit DPharp-Digitalsensor die Leistung und Geräteintelligenz, die Sie benötigen, um einen besseren Einblick in Ihren Prozess zu erhalten.


Digitale Leistung

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 0

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 1

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 2

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 3



Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 4

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 5

EJA110A-Übersicht

Meßarten
Primäre Variable Differenzdruck (DP)
Genauigkeit der Referenzen
Primäre Variable ±0,065% der DP Span
Langfristige Stabilität (alle normalen Betriebsbedingungen)
Primäre Variable M-, H- oder V-Kapsel: ±0,1% der URL pro 5 Jahre
L Kapsel: ±0,1% der URL für 1 Jahr
Höchstdruckgrenze (MWP)
Alle Kapseln 2,300 psi
Überdruckwirkung
Primäre Variable ±0,03% der URL
Reichweite
Primäre Variable M, H oder V Kapsel: 100:1
L-Kapsel: 20:1
Ausbruchdruck (absolut)
Alle Kapseln 10,000 auch

WPC116.a

EJA110A Kapseln

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 6

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 7



Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 8



Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 9

Grafiken nicht zu skalieren

3rd-Party-Manifold

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 10

Traditionell montierte 3-Ventil-Gelenk (Flanke x Rohr gezeigt)

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 11

Traditionell montierte 5-Ventil-Gelenk (Flanke x Rohr gezeigt)


Fernversiegelung der Zwerchfläche durch Dritte

Yokogawa EJA110A-DLS4A-92DA Differenzdrucktransmitter der Serie EJA110 12

Flush-Flanged-Diaphragma-Dichtung (andere Designs erhältlich)

Die EJA-A-Serie ist die erfolgreichste Drucktransmitterlinie von Yokogawa.Mit einer installierten Basis von über 4-1/2 Millionen EJA-A-Sendern weltweit, hat es eine bewährte Erfolgsbilanz, die es zu einem echten Arbeitspferd der Branche macht.


Der EJA110A ist der traditionelle Differenzdrucktransmitter der Serie.

EJA110A-Eigenschaften umfassen:

0.065% Genauigkeit
00,1% Stabilität pro 5 Jahre
2,300 psi MWP

Wir können auch folgende Modelle anbieten:

Differentialdruckübertrager der Baureihe Yokogawa EJA110:


Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über die Einhaltung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Bedingungen für die Einhaltung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Anforderungen übermittelt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Kosten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Risiken.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Fahrzeuge.
EJA110A-DMS4A-92DA EJA110A-DMH4A-92DA EJA110A-DMS4A-22DC EJA110A-DMH4A-22DC
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Kommission [2] zu entnehmen.
EJA110A-DMS4A-92NA EJA110A-DMH4A-92NA EJA110A-DMS4A-22NC EJA110A-DMH4A-22NC
EJA110A-DMS5A-92NA EJA110A-DMH5A-92NA EJA110A-DMS5A-22NC EJA110A-DMH5A-22NC
EJA110A-EMS4A-92DA EJA110A-EMH4A-92DA EJA110A-EMS4A-22DC
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur zulässig, wenn die Angabe der Angabe der Angabe in Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/57/EG ist.
EJA110A-EMS4A-92NA EJA110A-EMH4A-92NA EJA110A-EMS4A-22NC
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Emissionsemissionen von Stoffen, die in die Liste der Stoffe aufgenommen werden.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Risiken.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Kosten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Kosten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Kosten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Verbrennungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Richtlinie 2008/68/EG genannten Kosten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der Daten zu verwenden.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ersetzt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Emissionsemissionen von Schadstoffen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Emissionsemissionen von Schadstoffen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Fahrzeuge.
EJA110A-DLS4A-92DA/NF1 EJA110A-DLH4A-92DA/NF1
EJA110A-DLH4A-22DC/NF1 EJA110A-DLS5A-92DA/NF1 EJA110A-DLH5A-92DA/NF1
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
EJA110-DLH4A-92NA/NF1 EJA110-DLS4A-22NC/NF1 EJA110-DLH4A-22NC/NF1
EJA110A-DLS5A-92NA/NF1 EJA110A-DLH5A-92NA/NF1 EJA110A-DLS5A-22NC/NF1
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt, wenn die Daten nicht in der Tabelle 1 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in den folgenden Fällen übermittelt:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
EJA110A-DMH4A-92DA/NF1 EJA110A-DMS4A-22DC/NF1
EJA110A-DMS5A-92DA/NF1 EJA110A-DMH5A-92DA/NF1
EJA110A-DMH5A-22DC/NF1 EJA110A-DMS4A-92NA/NF1
EJA110A-DMS4A-22NC/NF1 EJA110A-DMH4A-22NC/NF1 EJA110A-DMS5A-92NA/NF1
EJA110-DMH5A-92NA/NF1 EJA110-DMS5A-22NC/NF1 EJA110-DMH5A-22NC/NF1
EJA110A-EMS4A-92DA/NF1 EJA110A-EMH4A-92DA/NF1 EJA110A-EMS4A-22DC/NF1
EJA110A-EMH4A-22DC/NF1 EJA110A-EMS5A-92DA/NF1 EJA110A-EMH5A-92DA/NF1
EJA110A-EMS5A-22DC/NF1 EJA110A-EMH5A-22DC/NF1
EJA110A-EMH4A-92NA/NF1 EJA110A-EMS4A-22NC/NF1 EJA110A-EMH4A-22NC/NF1
EJA110A-EMS5A-92NA/NF1 EJA110A-EMH5A-92NA/NF1
EJA110A-EMH5A-22NC/NF1 EJA110A-DHS4A-92DA/NF1 EJA110A-DHH4A-92DA/NF1
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vorgesehenen Kontrollen.
EJA110A-DHS4A-92NA/NF1 EJA110A-DHH4A-92NA/NF1 EJA110A-DHS4A-22NC/NF1
EJA110A-DHH4A-22NC/NF1 EJA110A-DHS5A-92NA/NF1 EJA110A-DHH5A-92NA/NF1
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Risikopositionen.
EJA110-EHH4A-92DA/NF1 EJA110-EHS4A-22DC/NF1 EJA110-EHH4A-22DC/NF1
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
EJA110A-EHS4A-22NC/NF1 EJA110A-EHH4A-22NC/NF1 EJA110A-EHS5A-92NA/NF1
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem es sich befindet.
EJA110A-DLS4A-92DA/NS1 EJA110A-DLH4A-92DA/NS1 EJA110A-DLS4A-22DC/NS1
EJA110A-DLH4A-22DC/NS1 EJA110A-DLS5A-92DA/NS1
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten.
EJA110A-DLH4A-92NA/NS1 EJA110A-DLS4A-22NC/NS1 EJA110A-DLH4A-22NC/NS1
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
EJA110A-DMH4A-92DA/NS1 EJA110A-DMS4A-22DC/NS1 EJA110A-DMH4A-22DC/NS1
EJA110A-DMS5A-92DA/NS1 EJA110A-DMH5A-92DA/NS1
EJA110A-DMH5A-22DC/NS1 EJA110A-DMS4A-92NA/NS1
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
EJA110-DMH5A-92NA/NS1 EJA110-DMS5A-22NC/NS1 EJA110-DMH5A-22NC/NS1
EJA110A-EMS4A-92DA/NS1 EJA110A-EMH4A-92DA/NS1 EJA110A-EMS4A-22DC/NS1
EJA110A-EMH4A-22DC/NS1 EJA110A-EMS5A-92DA/NS1 EJA110A-EMH5A-92DA/NS1
EJA110A-EMS5A-22DC/NS1 EJA110A-EMH5A-22DC/NS1 EJA110A-EMS4A-92NA/NS1
EJA110A-EMH4A-92NA/NS1 EJA110A-EMS4A-22NC/NS1 EJA110A-EMH4A-22NC/NS1
EJA110A-EMS5A-92NA/NS1 EJA110A-EMH5A-92NA/NS1 EJA110A-EMS5A-22NC/NS1
EJA110A-EMH5A-22NC/NS1 EJA110A-DHS4A-92DA/NS1 EJA110A-DHH4A-92DA/NS1
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungslast.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

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