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Einzelheiten zu den Produkten

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Ventil-Stellantrieb elektrisch
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PLC-Legacy-Produkte der FX1S-Serie FX1S-30MT-ESS/UL PLC-Programmierbare Logiksteuerung Mitsubishi

PLC-Legacy-Produkte der FX1S-Serie FX1S-30MT-ESS/UL PLC-Programmierbare Logiksteuerung Mitsubishi

Markenbezeichnung: Mitsubishi
Modellnummer: Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennung
MOQ: 1
Preis: Verhandlungsfähig
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, D/P, T/T, Western Union, MoneyGram
Versorgungsfähigkeit: Auf Lager
Einzelheiten
Herkunftsort:
Japan
Zertifizierung:
CE
Verpackung Informationen:
Neue Originalbox
Versorgungsmaterial-Fähigkeit:
Auf Lager
Hervorheben:

SPS-Steuerung der FX1S-Serie

,

30MT ESS UL SPS

,

FX1S-Serie SPS Legacy

Beschreibung des Produkts
Detaillierte Produktbeschreibung
Produktbezeichnung: PLC Modell: Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennungsmengen angegeben.
Spannung: 24VDC Ausgabe: 5 bis 30 VDC
Leistung: Maximal 6 W Herkunftsland: Japan
Zu beleuchten:

mit einer Leistung von mehr als 10 W

,

Industrieautomation mit PLC

 

 

PLC-Legacy-Produkte der FX1S-Serie FX1S-30MT-ESS/UL PLC-Programmierbare Logiksteuerung Mitsubishi

 

 

 

MITSUBISHI FX1S-30MT-ESS/UL Produktinformationen und technische Parameter:
Marke: MITSUBISHI
Bezeichnung: PLC
Modell: FX1S-30MT-ESS/UL
Maximal Eingangs-/Ausgangspunkte: 30 Punkte.
Versorgungsspannung: 100 - 240 VAC.
Eingabepunkte: 16 Punkte.
Ausgangspunkte: 14 Punkte.
Ausgangsart: Transistor (Quelle).
Stromverbrauch (W): 21.
Gewicht (kg):0.45.
Größe (WxHxD) mm:100x90x75.
Alle Geräte sind digitale Eingabe- und Ausgabepunkte.
Die Gesamtzahl der E/A-Punkte beträgt nicht mehr als 30 Punkte, die Eingangspunkte weniger als 16 und die Ausgangspunkte weniger als 14.
Seine MT-Serien von PLCs können einen 2-Wege-Servo- oder Schrittbetreiber antreiben, der üblicherweise im Steuerungssystem für einen einfachen Manipulator verwendet wird.
MITSUBISHI FX1S-PLC der Serie ist für die kleinste Verpackung geeignet,
Es ist das bevorzugte Ziel für kostengünstige Benutzer, die eine leistungsstarke Steuerung über einen begrenzten Bereich von I/0 suchen.
FX1S bietet bis zu 30 E/A-Punkte und kann über serielle Kommunikationsdaten übertragen werden.
MT-Modelle haben auch die Fähigkeit zur Lokalisierung, die in einer Vielzahl von kleinen mechanischen Geräten weit verbreitet ist.

 

Eingangs-/Ausgangsform: Relais-Ausgang.
Ausgangspunkte: 16 Punkte.
Eingangs- und Ausgangspunkte: 16 Punkte.
Weil alle Modelle der FX-Serie in Hochgeschwindigkeitszählern gebaut sind,
So kann die Hochgeschwindigkeitssteuerung durch das einfache Verfahren realisiert werden.
Die Eingabe der Basisgeräte ist im Anti-Jitter-Filter eingebaut.
Ein Teil als digitaler Filter,
Die Sensitivitätsanpassungseinheit kann 1 ms MITSUBISHI FX1S-30MT-ESS/UL erreichen.
Mit einem automatisch auf den Mindestwert eingestellten HochgeschwindigkeitszählerDer Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennungsmengen angegeben.
Durch die hohen Kosten der eingebauten Positionierungsfunktion und der Erweiterungsfunktion zur Erhöhung der Anzahl der Steuerachsen.
Erweiterte Funktion Expansionsplatte und spezieller Adapter,
Datenverbindungen und Kommunikation mit externen seriellen Geräten.
FX2N Erweiterungsmodul.
Das Erweiterungsmodul ist eine Eingangs- und Ausgangs-Erweiterungsvorrichtung der Stromversorgung der Basis- oder Erweiterungseinheit.
Sie können die Relais- oder Kristall-Ausgangsmodelle wählen, bis zu 8 Punkte für das Gerät, um MITSUBISHI FX1S-30MT-ESS/UL zu verbinden.
Kann auf FX3GA/FX3G, FX3GE, FX3GC sowie FX3U, FX3UC-Serie erweitert werden,
Bei der Verbindung mit FX3UC oder FX3GC benötigen Sie FX2NC-CNV-IF oder FX3UC-1PS-5V.
Die Anzahl der Anschlusspunkte hängt von der Basis- und der Erweiterungseinheit MITSUBISHI FX1S-30MT-ESS/UL ab. Funktionserweiterung für RS-232C-Kommunikation.Eingabepunkte: 24 Punkte.
Ausgangspunkte: 16 Punkte.
Stromversorgungsspannung: AC160-240V.
Ausgangsart: Transistorausgang (Quelle).
Eingebettet in CPU, Stromversorgung, Eingang und Ausgang, während die Bequemlichkeit von FX1N bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistung erhalten wird.
Spezielle Adapter und Funktionsvergrößerungsplatte können installiert und FX3-Serie verwendet werden.
Hochgeschwindigkeitsbetrieb.
Grundlegende Anweisungen: 0,21 s/ Anweisung.
Anwendungsanweisung: 0,5 s/ Anweisung.
Großkapazitätsspeicher.
32000 Schritte im Programmspeicher.
EEPROM-Speicherpatrone mit Programmübertragungsfunktion.
Versorgungsspannung: 100 - 240 VAC.
Eingabepunkte: 24 Punkte.
Ausgangspunkte: 24 Punkte.
Ausgangsart: Relais.
Stromverbrauch: 50VA.
Gewicht (kg):0.85.
Größe (WxHxD) mm:182x90x87.
Da die FX2n-Serie folgende Eigenschaften aufweist: maximale Bandbreite inklusive Standardfunktionen, schnellere Programmdurchführung, vollständige Ergänzung der Kommunikationsfunktion,für verschiedene Länder der Welt geeignet, und die Fähigkeit, eine Vielzahl von speziellen Funktionsmodulen für individuelle Bedürfnisse zu erfüllen,
Es kann maximale Flexibilität und Steuerungsfähigkeit für Ihre Anwendungen zur Fabrikautomation bieten.
Steuerung 16 ~ 256 Punkte.
Die RAM-Speicherkapazität beträgt 8K, die maximale Ausdehnung beträgt 16K.
CPU-Arithmetische Verarbeitungsgeschwindigkeit von 0,08 S/ Grundanweisungen.
Auf der rechten Seite der FX2N-Serie können die Eingangs- und Ausgangsausbaumodule sowie die Spezialfunktionsmodule FX1S-30MT-ESS/UL angeschlossen werden.
Die Basisgerät ist in der 2-Achsen-unabhängigen maximal 20 kHz-Positionierungsfunktion (Transistor-Ausgangsart) eingebaut.
Schnelle Trennung des Endblocks, der eine ausgezeichnete Wartungsfähigkeit bietet, um die Endblocks schnell zu trennen, auch wenn das Kabel dann durch das Kabel FX1S-30MT-ESS/UL ersetzt wird.

 

Haupteinheiten
Nicht mehr in Verkehr gebrachte Produkte Vorschlag für einen Ersatz
Der Wert der Ausrüstung ist zu messen. Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten:
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verpackung ist zu messen. Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten.
Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Waren ist zu berücksichtigen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert des Zinssatzes ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten:
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert des Zertifikats ist zu messen, sofern der Zertifikatswert nicht überschritten ist. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Der Wert des Zertifikats ist zu messen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten:
Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Verbriefungskosten ist zu berücksichtigen. Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennungsmengen angegeben. Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angegebenen Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge. Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet.
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu messen. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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