Markenbezeichnung: | ABB |
Modellnummer: | 07KR51 120/230VAC |
MOQ: | 1 |
Preis: | Negotiations |
Verbrauch | Die Leistung wird durch die Leistungskapazität des Geräts angepasst. |
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Marke | ABB |
Herkunftsort | Schweden |
Art der Ware | CPU-Modul |
Zolltarifnummer | 85389091 |
Abmessungen | 30 x 20 x 20 cm |
N.W. | 2 kg |
Verpackung | Originalverpackung mit Fabriksiegel |
RoHS-Status | Nach der Richtlinie 2011/65/EU der EU |
Qualität | 100% Neues Original |
Lagerbestand | Vorräte |
Lieferzeit | 3-5 Tage nach Zahlung |
Dienstleistungen nach dem Verkauf | Ich habe... |
Gewährleistung | 1 Jahr |
Versanddauer | DHL/FEDEX/UPS/TNT |
MOQ | 1 Stück |
Zahlungsfrist | T/T |
PM851K01 3BSE018168R1 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
PM856K01 EXC3BSE018104R1 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
PM860K01 3BSE018100R1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
PM861AK01 3BSE018157R1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | PL810 3BDH000311R0101 |
PM861AK02 3BSE018160R1 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren. | PL890 3BDH003115R0101 |
PM862K01 3BSE076940R1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | LD 800HSE 3BDH000320R02 |
PM864AK01 3BSE018161R1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | LD GRB-01 3BSE013177R1 |
PM803F 3BDH000530R1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben. |
PM865K01 3BSE031151R1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst. |
PM865K02 3BSE031150R1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. | Die Zulassung ist nur möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. |
PM866K01 3BSE050198R1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. | Der Wert der Verbrennungsmenge wird in der Tabelle 1 angegeben. |
PM866K02 3BSE050199R1 | Einheitliche Prüfungen | Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
PM866AK01 3BSE076939R1 | Einheitliche Prüfungen | Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde erfolgen. |
PM866AK02 3BSE081637R1 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die Zulassung ist nur möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. |
PM867K01 3BSE076355R1 | Einheitliche Prüfungen | Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
PM891K01 3BSE053241R1 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |