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Einzelheiten zu den Produkten

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NI Digital I O Modul PXIe-4080 Neu in Originalpackung

NI Digital I O Modul PXIe-4080 Neu in Originalpackung

Markenbezeichnung: CE
Modellnummer: PXIE-4080
MOQ: 1
Preis: Negotiations
Einzelheiten
Herkunftsort:
USA
Verpackung Informationen:
Neue Originalbox
Beschreibung des Produkts

NI Digital IO Modul PXIe-4080 Neu in Original Box USA


Weitere Informationen:

Als DMM kann pxie ‐ 4080 eine schnelle und genaue AC/DC-Spannung, AC/DC-Strom, 2- oder 4-drahtartigen Widerstand liefern.Frequenz-/Zyklusmessung und DiodenprüfungIm Modus des Hochspannungs-Isolationsdigitalisators kann der pxie-4080 Wellenformen mit einer Probenahmerate von 1,8 ms/s sammeln.

DieNationale Instrumente PXIe-4080 ist ein 61⁄2-stelliger, ±300 V, an Bord 1,8 MS/sDigitales MultimeterDiese Hochleistungs-PXI-DigitalmultimeterDie Messtechniken eines hochauflösenden DMM und eines Digitalisators, zwei häufige Prüfgeräte, sind in derDMM, dieNiederlassungenDie Diode-Lösung für die Messung der Stromspannung und des Stromverbrauchs ist in der Regel mit einer hohen Spannung ausgestattet, und die Diode-Lösung ist mit einer hohen Spannung ausgestattet.PXIe‐4080kann Wellenformen mit Probenraten von maximal 1,8 MS pro Sekunde erfassen.

 

Wir liefern immer noch diese Module:

CI801 3BSE022366R1

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.

Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen.

TK212A 3BSC630197R1

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.

PM866K02 3BSE050199R1

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungskosten.

AO801 3BSE020514R1

Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 genannten Zustand kommen.

Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in dem Mitgliedstaat in Betrieb sind, in dem sie geführt werden.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Einfuhr von Zellstoffen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungskosten.

Einheitliche Prüfungen

Einheitliche Prüfungen

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Einheitliche Prüfungen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.

Einheitliche Prüfungen für die Berechnung der Emissionswerte

Einheitliche Prüfungen

Einheitliche Prüfungen für die Berechnung der Emissionswerte

AO810V2 3BSE038415R1

AO815 3BSE052605R1

AO820 3BSE008546R1

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung.

AO890 3BSC690072R1

AO895 3BSC690087R1

Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, und für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.

Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, als für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 genannten Zustand sind.

Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.

Dies gilt auch für die Berechnung der Verbrennungsmenge.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.

DP840 3BSE028926R1

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.